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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GÜLTIG FÜR DIE BAUERNHOF-UND WALDSPIELGRUPPE

EINTRITT

Eine Anmeldung ist jederzeit möglich, sofern die Gruppe noch nicht ausgebucht ist.

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ANMELDUNG

Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldung gilt jeweils für ein Jahr (August- Juni) und ist verbindlich. Wird die Anmeldung Ihrerseits nach dem Anmeldeschluss annulliert, behalten wir uns vor, eine Umtriebs Entschädigung von 100.- in Rechnung zu stellen.

 

KÜNDIGUNG
Der Vertrag kann von beiden Parteien während der Probezeit d.h. in den ersten 4 Wochen, jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.

Nach Ende der Probezeit kann unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat auf Ende des laufenden Quartals gekündigt werden.

 

GRUPPENGRÖSSE

Die Gruppen bestehen aus mindestens 5 bis maximal 14 Kinder. Ab 9 Kinder werden immer zwei Spielgruppenleiterinnen vor Ort sein, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten. Kann Anfang Schuljahr keine Gruppe von 5 Kinder gebildet werden, liegt es in der Entscheidung der Spielgruppenleiterin ob die Gruppe trotzdem startet oder nicht.

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ALTERSGRUPPE

Kinder ab 2 Jahren bis Kindergarteneintritt. Die Spielgruppenleitung behält sich vor, je nach Entwicklungsstand des Kindes sowie in Absprache mit den Eltern, die Anmeldung zu annullieren.

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KOSTEN

Der Bauernhof – und Waldspielgruppen Beitrag beläuft sich pro Morgen auf 25.- Franken. Kosten im Jahr Fr 920.- Franken. Die aufgeteilten Kosten von 230.- Franken, können Quartalsweise bezahlt werden. Sie erhalten eine Rechnung, die innert 30 Tagen zu begleichen ist.

 

FINANZIERUNG

Die Spielgruppe wird privat geführt und finanziert sich aus Elternbeiträgen.

 

FERIEN

Die Spielgruppenferien richten sich nach dem Ferienplan der Schule Kallnach.

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KRANKHEIT, UNFALL- UND ALLERGIEN

Im Krankheitsfall oder bei Unfall ist ein Spielgruppenbesuch nicht ratsam. Ausnahmen werden von der Spielgruppenleiterin festgelegt. Bei Erkrankung oder in Notfällen während der Spielgruppe, werden die Eltern sofort kontaktiert. Allergien und Krankheiten die spezielle Kenntnisse und Massnahmen erfordern, müssen der Spielgruppenleiterin vor Spielgruppenstart mitgeteilt werden.

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ABMELDUNG

Kann das Kind nicht an der Spielgruppe teilnehmen, ist dies vorgängig der Spielgruppenleiterin mitzuteilen. Kosten werden für verpasste Spielgruppentage nicht zurückerstattet, können aber nach Rücksprache mit der Spielgruppenleiterin an einem anderen Tag kompensiert werden.

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VERSICHERUNG

Die Unfall,- Kranken- und Privathaftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in beiden Spielgruppen sowie beim Hin-und Rückweg, ist Sache der Eltern. Für mitgebrachte Kleidung, Schmuck sowie Spielzeug wird keine Haftung übernommen.

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PRIVATSPHÄRE

Windelwechsel sowie die medizinischen Anwendungen durch die Spielgruppenbetreuung werden nur nach Absprache mit den Eltern durchgeführt.

Das Veröffentlichen von Spielgruppenfotos aus sowie in sozialen Medien (Facebook, WhatsApp, Instagram ect.) erfolgt nur nach Absprache mit den Eltern und der Spielgruppenleitung. Kinder auf den Fotos sind dabei zu anonymisieren.

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WICHTIGE INFORMATION

Die Kinder werden nach Spielgruppenschluss, falls vorgängig nicht anders besprochen, nur den Eltern übergeben.

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Treiten, 31.07.22

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